Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Veranstalter ist die
Greenovations, Fest- und Messeveranstaltungs GmbH
Katschberghöhe 14
9863 Rennweg
Fb 441440 b, atu 6993 8204
Bankverbindung: AT66 3506 3000 0017 4573 BIC: RVSAAT2S063
Gerichtsstand: Klagenfurt am Wörthersee
www.greefeeelings.at | www.greenfeeelings.com
im Folgenden kurz Greenovations genannt.

Aussteller werden
  1. Serviceleistungen, die nicht im Ausstellervertrag enthalten sind, werden von der Greenovations, wenn sie notwendig sind, erbracht und dem Aussteller in Rechnung gestellt.
  2. Jeder Aussteller, der bei Greenovations mitmachen will, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er online auf greenfeeelings.at unter dem Button "Aussteller werden" das Formular vollständig ausfüllt.
  3. Die Teilnahmeerklärung gilt für das angegebene Jahr und den ausgewählten Standort.
  4. Mit dem Absenden der Teilnahmeerklärung bestätigt der Aussteller seinen umsatzsteuerlichen Status und damit verbunden ist auch die USt-ID-Nr. anzuführen.
  5. Die Greenovations haftet nicht für Folgen oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus falschen, missverständlichen, ungenauen oder unvollständigen Angaben in der Teilnahmeerklärung des Ausstellers entstehen oder für verspätet abgesendete Ausstellererklärungen.
  6. Nachdem sich alle Innovations-Produkte außer der e- und h2-Mobilität von selbst erklären, werden die Standorte je nach Bedarf und Wunsch in der Unterhaltungsgastronomie eingebaut. Mit dem gemeinsam überlegten Platzierungsvorschlag erfolgt das Platzierungseinverständnis.
  7. Mit dem Platzierungseinverständnis anerkennt der Aussteller die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die technischen Richtlinien, veranstaltungsbezogene Sonderbestimmungen sowie die Hausordnung der Marke greenfeeelings Veranstaltungsidee als rechtsverbindlich an.
  8. Pionieraussteller sind jene, die im Aufbau-Jahr 2017 dabei sind und erwerben sich mit dieser Teilnahme bestimmte Rechte.
  9. Achtung: Es gibt keine Verkäufer und keine Transparente und keine wie immer gestaltete Werbebotschaften.
  10. Die Aussteller zahlen Standmiete und bei erfolgreicher Vermittlung ihrer Produkte gibt es Provisionen, die individuell mit jedem Vertragspartner vereinbart werden.
  11. Zur Teilnahme als Aussteller sind Hersteller zugelassen, deren auszustellende Erzeugnisse unter die Rubrik "Branchen bewusst" fallen.
  12. Und weil sich greenfeeelings immer weiterentwickelt, können eigentlich alle Produkte, die für Umwelt und Klimaschutz beitragen und der greenfeeelings-Idee entsprechen und ein überzeugendes Konzept vorlegen, mitmachen. Die endgültige Entscheidung trifft die Greenovations.
  13. Der Aussteller verpflichtet sich mit der Teilnahme gleichzeitig über sein Unternehmen und die von ihm auszustellenden Produkte bei greenfeeelings alle erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen bereitzustellen. Dies ist unbedingt erforderlich, weil die einzelnen Produkte an Info-Points beschrieben, erklärt und vermittelt werden. Sollte das Warenangebot nicht den greenfeeelings-Richtlinien entsprechen oder aus irgendwelchen Gründen die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, kann Greenovation den Aussteller auch kurzfristig ausschließen.
  14. Es gibt eine Aufbau- und Abbauzeit, die von Standort zu Standort verschieden ist und bei Vertragsabschluss anerkannt wird. Zu- und Abfahrten sind für bestimmte Uhrzeiten geregelt. Während der Veranstaltung darf überhaupt kein herkömmlich betriebenes Auto, außer Einsatzfahrzeuge, das greenfeeelings-Areal befahren. In einem Wohnzimmer hat ein Auto nichts verloren. Ausschließlich für notwendige Reparaturen gibt es Sonderregelungen die unbürokratisch genehmigt werden. Fahrzeuge dürfen ausschließlich nur an den vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden.

 

Abschluss des Teilnahmevertrages
  1. Mit der Versendung der schriftlichen Teilnahmebestätigung unter Angabe der vereinbarten Standortbestimmung wird der Teilnahmevertrag zwischen dem Aussteller und der Greenovations rechtsverbindlich abgeschlossen.
  2. Der Teilnahmevertrag gilt für das abgeschlossene Jahr und dem ausgesuchten Standort oder der gewählten Standorte von greenfeeelings.
  3. Die Teilnahmebestätigung steht unter der Bedingung, dass die Ausstellermiete fristgerecht bezahlt wird; andernfalls ist Greenovations zur Kündigung des Teilnahmevertrages und zur anderweitigen Flächenverfügung berechtigt.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Teilnahmevertrages, Änderungen in der Platzzuteilung vorzunehmen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder deshalb erforderlich ist, weil Änderungen in der Platzzuteilung eine Verbesserung darstellen.
  5. Es dürfen nur Produkte und Innovationen ausgestellt werden, deren Beschreibungen rechtzeitig abgeklärt sind, damit diese Informationen online aufbereitet werden können. Greenovations verpflichtet sich, jedes Produkt an den Info-Points vorzuführen und zu beschreiben und die Verkaufskoordinaten zu vermitteln, wobei kein Verkauf ohne Greenovations stattfinden kann.
  6. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass auch außerhalb der Veranstaltungszeit für vermittelte Innovationen Provisionen gezahlt werden, denn dies kann leicht durch Online-Bestellung erfolgen.
  7. Der Aussteller erklärt sich bereit, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Innovation so aufzustellen, sodass sie spätestens zwei Tage vor Veranstaltung funktionsfähig sind. (Lichterprobe!)
  8. Der Aussteller muss seine Produkte selbst versichern.
  9. Für das Vorführen von Maschinen, Geräten, Anlagen, Instrumenten usw. gelten die Sicherheitsvorschriften und Hausregeln. Alle technischen Einrichtungen müssen lautlos oder sehr leise sein, sie dürfen die Ruhe nicht stören. Kein Lärm, wir sind leiser als leise.

 

Zahlungsbedingungen
  1. Als Gegenleistung für die Teilnahme hat der Aussteller die gültigen Preise, wie sie online festgelegt sind und individuell ausgemacht wurden, zu bezahlen.
  2. Die Kosten für nicht ausgemachte Serviceleistungen sind extra zu bezahlen.
  3. Der Rechnungsbetrag ist ein Drittel bei Vertragsabschluss, ein weiteres Drittel bei Beginn der Aufbauten und Abnahme der aufbereiteten Inhalte der teilnehmenden Innovationen für die Info-Points und das letzte Drittel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
  4. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang schriftlich geltend gemacht werden.
  5. Veranstaltungszeiten, Verlegung und Änderung der Veranstaltungsdauer und Absage beziehungsweise Abbruch der Veranstaltung.
  6. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich von Standort zu Standort unterschiedlich und richtet sich danach, wie es die Landesgesetze für Veranstaltungen mit temporären Aufbauten im Freien regeln. In Kärnten zum Beispiel 4 Wochen. Die Öffnungszeiten sind von 16 bis 25 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt nur für Wartungs- und Reparaturarbeiten zulässig. Außer der Aussteller hat eine Sponsorparty gebucht und hat im Rahmen von greenfeeelings Vorbereitungen zu treffen.
  7. Auf- und Einbauzeiten sind unterschiedlich und von der Innovation vom Produkt abhängig und sind mit ca. Zeiten einzugrenzen. Jedenfalls müssen alle Innovationen 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn funktionieren.
  8. Greenovations bzw. der greenfeeelings-Franchisenehmer ist berechtigt, wenn behördliche Erfordernisse oder die Voraussage der Großwetterlage einen Veranstaltungszeitpunkt unmöglich machen, den Veranstaltungstermin zu verschieben und selbiges gilt auch für die täglichen Öffnungszeiten. Der Ausstellervertrag gilt und ein Rücktrittsrecht ergibt sich hieraus nicht und Schadenersatzansprüche können keine geltend gemacht werden.
  9. Findet greenfeeelings aus Gründen, die die Greenovations nicht zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt nicht statt, ist die Greenovations berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu einem neuen Termin durchzuführen. Der Aussteller ist hiervon zu unterrichten. Für den Fall, dass die Veranstaltung zu einem neuen Termin durchgeführt wird, ist der Aussteller berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang der Bekanntgabe des neuen Termins seine Teilnahme zu dem neuen Termin abzusagen.
  10. Sollte die bereits eröffnete Veranstaltung infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht der Greenovations und dem greenfeeelings-Franchisenehmer liegen, abgebrochen werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn die Greenovations oder der greenfeeelings-Franchisenehmer infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand gezwungen ist, einen oder mehrere Veranstaltungsbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche vorrübergehend oder für längere Dauer zu schließen bzw. zu räumen. Darunter fallen auch Nutzungsbeschränkungen in dem vertraglich zugeordneten Ausstellungsplatz bzw. den Zugängen dorthin, die durch Sanierungsmaßnahmen oder durch behördliche Vorschriften und Auflagen entstehen; die Greenovations oder der Franchisenehmer wird sich in diesen Fällen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jeweils um eine Lösung bemühen.

 

Medien und Werbebearbeitung
  1. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch die Greenovations. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist garantiert, sowohl über die klassischen Medien als auch täglich in den Social Media.
  2. Die Aussteller erhalten eine Einladung zur Eröffnungsfeier, bei der auch ausgewählte Fach-Journalisten anwesend sein werden.
  3. Ständige Internet-Präsenz auf greenfeeelings.at
  4. Auf den Info-Points werden alle Aussteller in bewegten Bildern und mit einem Wissenschaftssprecher begleitet. Aufbereitet vom greenfeeelings-Medienteam. Nach einer sorgfältigen Darstellung der jeweiligen Unternehmen werden Innovationen und Ideen nach einem schlüssigen System vorgestellt und die Einfachheit des Funktionierens erklärt.
  5. Alle Produkte und Innovationen werden mit den für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Unternehmensmitarbeitern interessierten Journalisten und Wissenschaftsredaktionen nahegebracht.

 

Ausschluss von Ausstellern und Rückerstattung der Standmiete
  1. Ist einem Aussteller durch gerichtliche Entscheidung eines österreichischen oder internationalen Gerichtes (Urteil, Beschluss) die Ausstellung oder das Anbieten von Produkten und Dienstleistungen bzw. eine werbliche Darstellung derselben untersagt und weigert sich der Aussteller, der gerichtlichen Entscheidung zu entsprechen und die Ausstellung oder das Herzeigen von Innovationen bzw. die werbliche Darstellung derselben auf dem Messestand zu unterlassen, so können die Greenovations und greenfeeelings-Franchisenehmer, den Aussteller vor der laufenden Veranstaltung ausschließen. Eine Rückerstattung der Standmiete (ganz oder in Teilen) erfolgt in diesem Fall nicht.

 

Haftungsausschluss
  1. Die Greenovations schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Die Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Greenovations. In diesem Zusammenhang besteht auch keine Haftung der Greenovations für den Ersatz mittelbarer Schäden/Mangelfolgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
  2. Schäden sind der Greenovations unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

Versicherungen
  1. Das Versicherungsrisiko wird nicht von der Greenovations oder vom greenfeeelings-Franchisenehmer getragen. Dem Aussteller wird empfohlen, eine Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen.
  2. Ein spezielles Versicherungsangebot ist unter www.greenfeeelings abrufbar. Der Versicherungsvertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und dem Versicherungsunternehmen zustande. Zur Wahrung von Ansprüchen aus dieser Versicherung muss im Schadensfall unverzüglich schriftliche Anzeige beim Versicherungsunternehmen und der Greenovations und greenfeeelings-Franchisenehmer, in Strafrechtsfällen auch bei der für die Veranstaltung zuständigen Polizeiwache erfolgen.

 

Geltendmachung von Ansprüchen
  1. Ansprüche des Ausstellers sind bis spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltung schriftlich bei Greenovations anzumelden; später erhobene Forderungen werden nicht berücksichtigt und erlöschen (Ausschlussfrist).
  2. Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Landes- und Bezirksgericht Klagenfurt.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ausnahmebewilligungen hierfür behält sich Greenovations vor, sie bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden müssen, um Gültigkeit zu erlangen, von der Greenovations schriftlich bestätigt werden.
  4. In Auftragsbedingungen der Aussteller enthaltene Regelungen, die den Vereinbarungen dieser AGB und Hausregeln der greenfeeelings-Veranstaltung widersprechen, sind unwirksam, sofern die Greenovations vom Aussteller im Einzelnen beantragte Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
  5. Die Vertragsparteien vereinbaren, sofern es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes handelt, ausdrücklich Klagenfurt am Wörthersee als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.

 

Franchise
  1. Messeveranstalter werden und eine Lizenz für die Messe- und Wohlfühlveranstaltung greenfeeelings beantragen. So werden Sie Franchise-Nehmer mit bestimmten Regeln. Die Gastronomie darf nur aus der Regionalität versorgt werden. Nur wer in sich in der Lage fühlt, das Konzept beste Qualität zu günstigen Preisen umzusetzen, hat die Chance Franchise-Partner von der Marke greenfeeelings zu werden. Die Getränkeindustrie ist ausgeschalten, weil Trinkwasser und Säfte aus Naturfrüchten und Kräuter entstehen, sowie Obst- und Gemüsesäfte, Bio-Wein, Most und Bio-Bier. Hier wird eine grüne Welt aufbaut, die sich sowohl mit alternativer Energie selbst versorgt als auch die gute alte Haushaltungslehre einfließen lässt. Alle Greenovations-Produkte werden vorgeführt und hergezeigt und erklären sich in ihrer Funktion. Auch machen wir uns die online-Technik in verschiedenen Formen zunutze.
  2. Der Franchise-Nehmer verpflichtet sich, alle Greenovations-Partner aus dem greenfeeelings-Pool zu den Regeln der Greenovations zu akzeptieren und hat auch selbst Sorge zu tragen, zusätzliche Innovatoren dazuzugewinnen.
  3. Der Franchise-Nehmer kann die Gastronomie selbst umsetzen oder holt sich Partner. Der Franchise-Nehmer erklärt sich mit dem Konzept und den Regeln von greenfeeelings einverstanden.
  4. Jeder Franchise-Nehmer, der bei Greenovations mitmachen will, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er online auf greenfeeelings.at unter dem Button "Franchise" das Formular vollständig ausfüllt.
  5. Die Teilnahmeerklärung gilt für das angegebene Jahr und mindestens 5 Folgejahre und den ausgewählten Standort, der nur in Abstimmung mit Greenovations erfolgen kann.
  6. Mit dem Absenden der Teilnahmeerklärung bestätigt der Franchise-Nehmer seinen umsatzsteuerlichen Status und damit verbunden ist auch die USt-ID-Nr. anzuführen.
  7. Der greenfeeelings-Franchisenehmer gründet für jeden Standort auf eigene Kosten eine greenfeeelings-GmbH.